Ab sofort gelten folgende Änderungen:

  • Kinder bis 14 Jahre (vorher: 12 Jahre) sind von der 2G-Plus Regel ausgenommen. Ein Altersnachweis ist weiterhin mitzuführen.
  • Die Johnson & Johnson Impfung gilt mit einer zweiten Impfung NICHT als „geboostert“. Erst eine dritte Impfung gilt hier als Booster (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/ unter dem Punkt Auffrischungsimpfungen). Daher gilt für mit Johnson & Johnson geimpfte bis zur dritten Impfung weiterhin die Testpflicht. Wer bisher nur eine Impfung mit J & J erhalten hat, gilt trotzdem weiterhin als vollständig grundimmunisiert und hat den 2G Status.

Tickets für unsere nächsten beiden Heimspiele am 5. und 7.1. gibt es weiterhin online unter:

https://evr.reservix.de/events

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